Für jede von oder in Kooperation mit denFJR-Tourern Deutschland angebotene Fest-Veranstaltung gelten die im folgenden aufgeführten Ausschlüsse, es sei denn, die Organisatoren verzichten ausdrücklich auf einzelne Punkte oder erweitern die Ausschlüsse: Verantwortlichkeit und Haftungsbeschränkungen der Teilnehmer |
Diese Vereinbarung gilt für:
Sie alle nehmen auf eigene Gefahr an allen Fest-Veranstaltungen derFJR-Tourer Deutschlandteil. Sie tragen die alleinige gesundheitliche und stimmungsmäßige Verantwortung für alle von ihnen verputzten Speisen und Getränke, soweit kein Haftungsausschluss nach der Ausschreibung vereinbart wird (unwahrscheinlich!). Jegliche Übelkeits-, Völle-, Pelzige-Zunge, Trockener-Hals-, Schwindel-, Hunger- und Nachdurstgefühle sowie Schwebezustände sind Folgeerscheinungen von missverstandenem Verzehr und liegen damit voll im Verantwortungsbereich des Teilnehmers. |