Stand: 31.10.2004

Haftungsausschluss für Grill-Feste u.ä.

Für jede von oder in Kooperation mit denFJR-Tourern Deutschland angebotene Fest-Veranstaltung gelten die im folgenden aufgeführten Ausschlüsse, es sei denn, die Organisatoren verzichten ausdrücklich auf einzelne Punkte oder erweitern die Ausschlüsse:

AufzählungVerantwortlichkeit und Haftungsbeschränkungen der Teilnehmer

Diese Vereinbarung gilt für:
  • Selbstesser
  • Mitesser
  • Wie-ein Vögelchenesser
  • Allesfresser
  • Krümelmonster
  • Tellerablecker
  • Quartalssäufer
  • Nur-mal-dran-Nipper
  • Hau-wech-den-Kram-Heroes
  • Einer-geht-noch-rein-Überzeugte
  • Das-letzte-Glas-war-schlecht-Falschinformierte
  • Stille Genießer

Sie alle nehmen auf eigene Gefahr an allen Fest-Veranstaltungen derFJR-Tourer Deutschlandteil. Sie tragen die alleinige gesundheitliche und stimmungsmäßige Verantwortung für alle von ihnen verputzten Speisen und Getränke, soweit kein Haftungsausschluss nach der Ausschreibung vereinbart wird (unwahrscheinlich!).

Jegliche Übelkeits-, Völle-, Pelzige-Zunge, Trockener-Hals-, Schwindel-, Hunger- und Nachdurstgefühle sowie Schwebezustände sind Folgeerscheinungen von missverstandenem Verzehr und liegen damit voll im Verantwortungsbereich des Teilnehmers.