Anbringung der Vignetten in Österreich

Schreiben an Fa. ASFINAG Maut Service GmbH

01.07.2007

Sehr geehrte Damen und Herren,

jetzt zu Beginn der Urlaubszeit hört man hier in Deutschland die wildesten Sachen bezüglich der Vorschriften zum Anbringen der Vignette an einem Motorrad.

Um mich vorschriftsmäßig verhalten zu können, bitte ich Sie, mir mitzuteilen, wie und wo die Vignette an einem Motorrad angebracht sein muss.

Vielen Dank für Ihre Mühe.

Mit freundlichem Gruß

Gerd Kuligowski

Antwort der Fa. ASFINAG Maut Service GmbH

02.07.2007

Sehr geehrter Herr Kuligowski!

Nun zur Thematik Motorräder ist zu sagen, dass die Mautordnung eine sichtbare Anbringung auf einem nicht leicht austauschbaren Teil des Motorrades vorschreibt.

Nach Rücksprache mit dem zuständigen Leiter der Mautaufsichtsorgane möchten wir folgendes festhalten, dass die Jahresvignette Generell am Motorrad überall geklebt werden darf außer auf den transportablen Teilen (Koffer,..). Eine Anbringung auf Teilen die mittels Schrauben etc. am Motorrad ohnehin befestigt sind, ist ausreichend um den Umstand "nicht leicht entfernbar (da Werkzeug benötigt wird)" zu erfüllen.

Dies wird auch beim Meeting morgen den zuständigen Regionalleitern nochmals mitgeteilt, sodass wir Meinungsverschiedenheiten damit ausschließen können.

Wir hoffen Ihnen damit geholfen zu haben und verbleiben Mit freundlichen Grüßen

Sejdijov D. Helga
Reklamationsmanagement-Mitte
Teamleiterin

ASFINAG Maut Service GmbH
Alpenstraße 94
A-5020 Salzburg
Tel: +43 (0) 50108-12243
Fax: +43 (0) 50108-12282
E-Mail: helga.sejdijov@asfinag.at
Homepage: www.asfinag.at
kostenlose Hotline (Kfz bis einschl. 3,5 t hzG): 00800 - 20401600 kostenlose Hotline (Kfz über 3,5 t hzG): 0800 - 400 11 400


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