Sehr geehrter Herr xxx,
die von der Reifenindustrie freigegebenen Reifen werden nicht in Listen von uns übernommen.
Seit 2010 dürfen Fahrzeughersteller in der EU keine Reifenbindungen mehr festlegen. Das heißt, dass alle Yamaha Modelle ab 2010 keiner Reifenbindung unterliegen und man darf jedes Reifenfabrikat in der richtigen Dimension nutzen. Wir empfehlen aber trotzdem sich an die originalen Reifenfreigaben (siehe Bedienungsanleitung), oder an Reifenfreigaben von der Reifenindustrie zu halten, da diese Reifen auf dem entsprechenden Fahrzeug getestet wurden und der Fahrzeug-, bzw. Reifenhersteller die Verantwortung auf die Funktion übernimmt. Für Fahrzeuge vor dem 2010er Modelljahr gelten aber ggf. noch die Reifenbindungen. Leider stehen in den Zulassungsbescheinigungen nur noch die Reifengrößen, worauf wir aber leider keinen Einfluss haben. Die von Yamaha zur Verfügung stehenden Reifenfreigaben finden Sie auf unserer Internetseite, unter
Freigaben und Gutachten. Weitere Reifenfreigaben finden Sie auf den Internetseiten der Reifenindustrie. Unterliegt Ihr Fahrzeug noch einer Reifenbindung, ist die Freigabe auszudrucken, mitzuführen und auf Verlangen der Polizei vorzulegen. Für die originale Bereifung benötigen Sie keine Freigabe und Sie sind auch nicht in der Beweislast.
In der Hoffnung Ihnen weitergeholfen zu haben verbleiben wir.
Mit freundlichen Grüßen / Kind regards,
i.A.
(Name ist der Redaktion bekannt)
Service-Assistent, Assistant After sales service