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FJR1300(A/AS): Daten

Technische Daten
Allgemein: Abgasvon Nr. 834: Dieter »Duese« Kunkel

Nun ist es raus. Die Kfz-Steuerdebatte kann beginnen.

Ab 01. April 2003 treten verbindliche Abgaswerte für Motorräder in Kraft – EURO2. Dies betrifft alle Neuzulassungen homologierter Bikes.

Ab 01. Januar 2006 gilt der PKW-Fahrzyklus 91/441 EG oder WMTC - EURO 3.
Es ist dann verboten, elektronische Vorrichtungen einzubauen, die die Abgasreinigungsregelung umgehen bzw. außer Kraft setzen. Also: Gute Nacht Power Commander!
Es wird über steuerliche Vergünstigungen „nachgedacht“.

Ab 2006 werden unsere Ordnungshüter also einen Anhänger brauchen:
Leistungsmessung mit rollendem Prüfstand (sind schon in Gebrauch).
Emissionsmessgeräte für: Abgas und Geräusche (sind teilweise schon im Einsatz).

Im Moment gibt es noch keine Kennzeichnungsregel für Motorräder in den Papieren. Da werden dann wohl die Biker für diverse Eintragungen und Bescheinigungen noch zusätzlich gemolken …

Der Stand der Dinge bis 2005:

Krad / PKW KRAD
Euro1
KRAD
Euro2
KRAD
EUR3
FJR 1300 bis 2005 PKW
Euro3
PKW
Euro4
Kohlenmonoxid 13,0 g/km 5,5 g/km 2,0   g/km 0,7   g/km 2,3   g/km 1,0   g/km
Kohlenwasserstoffe 3,0 g/km 1,2 g/km 0,3   g/km 0,19 g/km 0,2   g/km 0,1   g/km
Stickoxide 0,3 g/km 0,3 g/km 0,15 g/km 0,04 g/km 0,15 g/km 0,08 g/km

Wenn jetzt noch die Haltbarkeit des Kats stimmt, brauchen wir uns für die nächsten Jahre keine Sorgen zu machen. Außer bei den Kohlenwasserstoffen erfüllt die FJR1300 sogar schon die EURO4-Norm für PKW – und die soll erst 2005 in Kraft treten. Vielleicht hat Yamaha bis dahin noch einen Weg gefunden, um den Wert noch um 0,09 g/km zu drücken. Auf jeden Fall ist die FJR1300 eines der saubersten Motorräder auf dem Markt. Ist ja auch nicht schlecht. Ach ja … Die emissionsrelevanten Einrichtungen müssen ab 2006 garantiert mindestens 30.000 km funktionieren. Für FJR Fahrer wären da nach 2 Jahren wohl neue Kat-Einsätze fällig *LOL* Die 50.000 km Tests in der Fachpresse lassen hoffen, dass alle Komponenten sehr langlebig ausgelegt wurden. Der Motor ist jedenfalls kein Grund, sich Sorgen machen zu müssen.

Nachtrag Ende 2005:
Ab dem 1.Januar 2006 wird die AU auch für Krafträder Pflicht.
Dank einer Übergangsregelung soll das neue Gesetz wohl Mitte des Jahres in Kraft treten.
Bei den zulässigen Grenzwerten wird unterschieden nach Baujahr/Zulassung und ob mit Kat oder ohne.
Weiterhin sind Sichtprüfung der Auspuff-Anlage und bei Manipulationsverdacht usw. Messung der Lautstärke fällig.

Eins ist auf jeden Fall sicher! Die Plakette wird erheblich teurer als bisher und man erhält sie nur, wenn auch die AU erfolgreich gelaufen ist.

Aus »Dueses« ehemaliger Website mit freundlicher Genehmigung© 2002 – 2007